ATLAS 3.0 Änderungen: Unsere praxisnahen Erfahrungen
Juli 2023 haben wir bereits auf das neue Atlas-Release 3.0 umgestellt und möchten Ihnen einen Einblick über die wesentlichen Änderungen geben. Das Atlas-Release 3.0 zählt zu den umfangreichsten Aktualisierungen und bringt besonders im Bereich Ausfuhr zahlreiche Neuerungen mit sich. Es ist dringend ratsam, sich vor der Umstellung entsprechend fortzubilden, um die erforderlichen Datensätze korrekt zu erfassen und bereitzustellen.
Unser Tipp vorweg: Sparen Sie sich den Umstellungsprozess, indem Sie uns mit den Abwicklungen beauftragen. In den vergangenen Monaten haben wir deutschlandweit mit mehr als hundert Zollämtern zusammengearbeitet und durch tausende Ausfuhrabwicklungen auf Basis von Atlas 3.0 wertvolle Erfahrungen gesammelt. Dies ermöglicht es Ihnen, sich sorgenfrei auf andere Aufgaben zu fokussieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute: KONTAKT
Disclaimer: Die Informationen auf dieser Seite dienen lediglich zur Orientierung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
Update: Die Migrationsphase wurde erneut geschoben! Am 30. November 2023 endet nun laut ATLAS-Info 05/10/2023 die Übergangsphase zu ATLAS-Ausfuhr 3.0 in Deutschland.
1. Beförderer atlas 3.0
Die Angabe der EORI-Nummer des Beförderers ist problematisch, da Speditionen diese aus Sicherheitsgründen oft nicht preisgeben. Bei Bekanntgabe des Beförderers ist es üblich, dass die EORI-Nummern aus Sicherheitsgründen zurückgehalten werden, um Missbrauch zu verhindern. Wenn die Spedition die Angabe ihrer EORI-Nummer erlaubt, ist es wichtig zu wissen, dass diese nicht im Ausfuhrbegleitdokument erscheinen wird, und hierbei müssen auch die Unterschiede zwischen Beförderer und Ausführer berücksichtigt werden.
ATLAS INFO 0393/23: “Ist der Beförderer im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann der mutmaßliche Beförderer angegeben werden. Bleibt das Feld frei, dann gilt der Anmelder als Beförderer”
ZOLL-24 Praxistipp:
- Klären Sie die Transportunternehmen vorher auf, dass dies mit der Umstellung auf Atlas 3.0 eine neue Pflichtangabe ist.
- Führen Sie eine Liste mit den EORI-Nummern, die Sie von Ihren Beförderern erhalten. Einige Transportdienstleister haben proaktiv ihre EORI-Nummer bereitgestellt: DHL, FEDEX
2. Kennzeichen des beförderers und inländischer verkehrszweig
Ein aktualisiertes, nun verpflichtendes Datenelement (gemäß ATLAS-Info 0393/23) ist der inländische Verkehrszweig und das Kennzeichen des Beförderungsmittels. In der Regel werden Güter zunächst per LKW zum Flughafen befördert, wobei hier der „Straßenverkehr“ als inländischer Verkehrszweig angegeben wird. Es gibt auch Alternativen wie „Eisenbahnverkehr“, „Seeverkehr“, „Luftverkehr“ und „Postsendungen“. Bei der Verwendung eines LKWs ist neben dem Verkehrszweig auch das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs anzugeben. Allerdings ist dieses oft zum Zeitpunkt der Zollanmeldung noch unbekannt.
ATLAS INFO 0393/23 “Ist das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das mutmaßliche Kennzeichen angegeben werden.”
ZOLL-24 Praxistipp:
- Erkundigen Sie sich stets beim Transportunternehmen nach dem Fahrzeugkennzeichen. Sollten Sie ein Kennzeichen erhalten, geben Sie dieses im entsprechenden Feld ein. Es ist ratsam, eine Liste der Kennzeichen der Fahrzeuge, die Ihre Waren abholen, zu führen.
- Dadurch haben Sie bei Bedarf Zugriff auf relevante Daten und können ein mutmaßliches Kennzeichen angeben, falls vom Transportunternehmen keines bereitgestellt wird.
3. Beförderungsmittel beim abgang
4. LRN (local reference number) atlas 3.0
5. MRN (movment reference number) atlas 3.0
6. Art der anmeldung
7. Art der ausfuhr
8. Unterlagencodierungen/negativcodierungen
9. Zusätzliche informationen (vorher vermerk an das zollamt)
10. Neue länderangaben
11. Beteiligtenkonstellation
Gerne sind wir auch bereit, Sie bei der Umstellung zu unterstützen. Rufen Sie uns am besten an oder kontaktieren Sie uns per Mail KONTAKT. Für die Abwicklungen pro Ausfuhrbegleitdokument können Sie sich unsere Preisliste hier abrufen: PREISE ab einer größeren Menge an Ausfuhranmeldungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Abwicklung der Ausfuhranmeldungen.
Unsere Preise
STARTER
- Für Neukunden - die erste Ausfuhranmeldung
- Inkl. 1 Tarifnummer
- Jede weitere Tarifnummer 4,00 €
BASIC
- Bis 14 Ausfuhranmeldungen pro Monat
- Inkl. 1 Tarifnummer
- Jede weitere Tarifnummer 4,00 €
ENTERPRISE
- Ab 15 Ausfuhranmeldungen pro Monat
- Inkl. 1 Tarifnummer
- Jede weitere Tarifnummer 4,00 €
PRO
Ab 30 Ausfuhranmeldungen
Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer vorhanden?
Dann kontaktieren Sie uns per Mail, wir erstellen Ihnen ein Angebot